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Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist nicht Eigentum der Fa.
Viva-Appartements Heringsdorf. Der jeweilige Wohnungseigentümer
vermietet im eigenen Namen und eigene Rechnung seine Wohnung an
Feriengäste.
Die Fa. Viva Appartements ist vom Eigentümer bevollmächtigt
Mietverträge zu den genannten Konditionen im Rahmen ihrer
rechtsgeschäftlichen Vertretungsvollmacht abzuschließen.
2. Abschluß eines Mietvertrag
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Wohnungseigentümer den Abschluss
eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich gegenüber der Firma Viva- Appartements
erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie, auch für alle in der
Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen,
einstehen. Der Mietvertrag tritt mit der Unterschrift des Mieters in
Kraft. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn
der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 3 Tage beträgt
und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht. Es wird eine Buchungsgebühr von 18,- Euro erhoben.
3. Zahlung
14 Tage nach Erhalt des Mietvertrages, werden 30% des
Gesamtmietpreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss
spätestens 10 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung
auf dem im Mietvertrag angegebenen Konto eingegangen sein. Bei
Buchungen innerhalb der 4-Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort
fällig. Bei Überweisungen, die kurz vor Reiseantritt vorgenommen
wurden, bitten wir um eine Bankbestätigung. Die Zahlung per
Kreditkarte vor Ort ist nicht möglich.
4. Nebenkosten / Kurtaxe
Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sowie die Nutzung eines
PKW-Stellplatzes sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für
Endreinigung und Servicepauschale werden gesondert berechnet.
Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht gesondert gebucht
wurden, sind diese selbst mitzubringen. Gebühr Wäschepaket pro Person 12,- Euro.
Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muß vor Ort gezahlt
werden.
5. Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn er der Firma Viva dies mitteilt. Die Firma
Viva kann jedoch der Person des Mieters widersprechen, wenn der
Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften
entgegensteht.
6. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten
Sie vom Mietvertrag zurück ist pro angemieteter Ferienwohnung eine
angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung fällig.
Rücktrittsgebühren
Bis 10
Tage nach Erhalt des Mietvertrages kostenlos
bis 45
Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
(jedoch mindestens EUR 40,00)
ab 44 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
ab 21
Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
(Oder bei Nichterscheinen)
7. Versicherungen
In den aufgeführten Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.
Es wird Ihnen der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung
(RRV) empfohlen. Die RRV muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der
Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
8. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung mitgebracht
werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch die
Mitarbeiter der Fa. Viva Appartements vor Ort verweigert werden.
9. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt
(Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter vom
Mietvertrag zurücktreten.
10. Daten
Die Fa. Viva-Appartements Heringsdorf ist berechtigt, alle
personenbezogenen Daten der Gäste auf Datenträgern zu speichern und
diese Daten im Rahmen von Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine Weitergabe
der Daten an andere als den Wohnungseigentümer ist nicht gestattet.
11. Baulärm / Baustelle
Sollte es unvorhersehbar bei oder in unmittelbarer Nähe Ihres
Appartements zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm
kommen, wird der Mieter unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis
gesetzt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
12. Reklamation
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht
ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich an die Mitarbeiter des
Servicebüros weitergeleitet werden. Sollte das Problem nicht in
einer angemessenen Frist gelöst worden sein, müssen Sie
entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des
Mietvertrages gegenüber dem Wohnungseigentümer geltend machen. Nach
dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden
sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen
nach 6 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem das
Mietverhältnis enden sollte.
13. Allgemeine Verpflichtungen /
Hausordnung
Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden
Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen
Verweis aus dem Appartementhaus mit sich ziehen, ohne dass der
Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird. Während des
Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst
sauber zuhalten. Die Endreinigung wird ausschließlich durch vom
Servicebüro beauftragtes Personal ausgeführt. Leichte Arbeiten, wie
Abwaschen, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür
vorgesehenen Behälter werfen, sind vom Mieter zu erledigen. Außerdem
müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt
wurden oder abhanden gekommen sind, vom Mieter ersetzt werden. Der
Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit
entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem
Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner
Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen
kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für
alle Mitreisenden.
14. Verlust der Wohnungsschlüssel
Bei Verlust der Wohnungsschlüssel ist das Servicebüro unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Alle Ihnen ausgehändigten Schlüssel sind auf
dem Anhänger mit der Anschrift des Servicebüros und einem
ausgesetzten Finderlohn von 10,--EUR beschriftet. Im Falle des
schuldhaften Verlustes der Schlüssel durch den Mieter oder einem
seiner Reiseteilnehmer ist der Finderlohn an das Servicebüro zu
zahlen.
15. Ankunft/Abreise
Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie im Servicebüro Ihren
Appartementschlüssel. Die Ferienwohnung können Sie ab 16.00 Uhr
beziehen. Die Möglichkeit eines früheren Zeitpunktes zum Bezug der
Wohnung erfragen Sie bitte im Heringsdorfer Servicebüro. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ferienwohnung am Abreisetag bis
10.00 Uhr zu räumen ist. Eine gründliche Reinigung erfordert Zeit.
Sollten Sie später als 17.00 Uhr anreisen, rufen Sie bitte vorher im
Servicebüro an.
16. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien
Wolgast.
17. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
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